Hallenordnung / Haftungsausschluss
Gültig für alle Vereinsmitglieder und alle Besucher

Diese Hallenordnung und der damit verbundene Haftungsausschluss der Skatehalle des Railway Maintal e.V. (im Weiteren „Verein“) dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in der gesamten Halle.

  1. Allgemeines
    Jeder Nutzer der Skatehalle verpflichtet sich, den Anordnungen des Personals Folge zu leisten und die Hinweisschilder zu beachten. Das Betreten der Skatehalle, sowie die Nutzung der Skateflächen erfolgen mit einem dafür geeigneten „Sportgerät“, auf eigene Gefahr. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder! Der Verein empfiehlt jedem Nutzer der Skatehalle geeignete Schutzkleidung, z.B. Helm, Knie-, Ellenbogen-, Handgelenk- und Schienbeinschoner zu tragen. Diese Empfehlung ist dringend zu beachten. Es herrscht Helmpflicht. Der Verein verpflichtet sich nicht dazu das Tragen dieser Schutzkleidung zu überprüfen. Die Besucher der Skatehalle sollen sich so verhalten, dass Sicherheit und Ordnung nicht beeinträchtigt und andere weder gefährdet noch belästigt werden. Das Skateboardfahren, Inlineskaten, Rollschuh-Fahren, BMX-Fahren, Scooter-Fahren und Mountainbiking ist im Cafébereich untersagt! Jeder Nutzer der Skatehalle ist für seine mitgebrachten Gegenstände, z.B. Skateboards, BMX Räder, Inlineskates, Scooter, Fingerboards, Kleidung, Wertsachen, Rucksäcke, usw. selbst verantwortlich. Der Verein übernimmt keine Obhut- oder Aufsichtspflicht und haftet nicht für den Verlust von mitgebrachten Gegenständen. Jeder hat auf seine mitgebrachten Sachen selbst zu achten.2. Ordnung und Sauberkeit
    Das Wegwerfen von Abfällen und Zigaretten außerhalb der bereitgestellten Behälter ist untersagt. Das Besprühen und Bekleben der Innen- und Außenwände, von in der Halle befindlichen Gegenständen oder anderer auf dem Gelände befindlichen Gebäuden oder Gegenständen ist untersagt. Wer die vorstehenden Regeln missachtet ist verpflichtet für entsprechende Reiniguns- oder Instandsetzungskosten aufzukommen und riskiert eine strafrechtliche Anzeige sowie ein Hausverbot.
  2. Einrichtung der Skatehalle
    Die Einrichtung der Skatehalle ist pfleglich zu behandeln. Die Beschädigung oder Zerstörung von Rampen und Einrichtungsgegenständen ist verboten. Die Nutzer der Halle haften für alle von ihnen verursachten Schäden, es sei denn, der jeweilige Nutzer weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft.
  3. Rauchen, Drogen, Alkohol
    Das Rauchen ist in sämtlichen Räumen der Skatehalle untersagt. Für Minderjährige gilt darüber hinaus das Jugendschutzgesetz. Nur Erwachsene dürfen auf dem Außengelände der Skatehalle rauchen. Es finden regelmäßige Kontrollen durch das Personal statt. Der Konsum illegaler Rauschmittel, z.B. Cannabis, ist in der Halle und auf dem angrenzenden Gelände streng untersagt. Das Mitbringen von Drogen und Zubehör ist verboten. Bei Missachtung dieser Regeln werden umgehend die entsprechenden Behörden informiert. Bei Minderjährigen werden zusätzlich die Eltern in Kenntnis gesetzt. Der Konsum von alkoholischen Getränken ist während dem regulären Betrieb verboten. Ausnahmen vom Alkoholverbot stellen entsprechende Veranstaltungen des Vereins dar.5. Waffen
    Das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen ist verboten.

    6. Diebstahl, Körperverletzung, Rassismus, Sexismus
    Der Diebstahl von Eigentum der Halle des Vereins und oder von Eigentum anderer Nutzer der Skatehalle ist untersagt und führt zur Anzeige. Gleiches gilt für jegliche Art von Körperverletzungen. Rassistische, sexistische, herablassende oder in jeglicher Form beleidigende Äußerungen gegenüber den weiteren Nutzern der Skatehalle, deren Mitglieder oder dem Personal sind untersagt.

    7. Missachtung der Hallenordnung
    Wer gegen eine der oben genannten Regeln verstößt, riskiert, neben weiteren Sanktionsmaßnahmen, ein Hallenverbot und ggf. den Ausschluss aus dem Verein. Die Maßnahmen sind von allen aufsichtführenden Personen und dem Personal bzw. dem Vorstand vollstreckbar. Der Vorstand ist darüber hinaus alleinig berechtigt ein dauerhaftes Hallenverbot sowie den Ausschluss aus dem Verein auszusprechen.

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Haftungsausschluss

Ich versichere, dass ich derzeit krankenversichert bin. Ich bin mir der besonderen Gefahren der verschiedenen Extremsportarten bewusst. Ich versichere, in meiner körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit nicht eingeschränkt zu sein, insbesondere keinen Herzschrittmacher, Kreislaufbeschwerden, Wirbelsäulenschäden oder Nerven und Gemütsleiden zu haben. Ich stehe unter keinem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden oder die Leistungsfähigkeit steigernden oder mindernden Substanzen. Ich fahre auf eigene Gefahr in der Skatehalle des Vereins und trage die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von mir verursachten Schäden gegenüber Dritten. Ich verzichte, soweit rechtlich zulässig, auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Fahren in der Skatehalle des Vereins entstehen. Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus allen Rechtsgründen, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt. Nachstehende Angaben mache ich richtig und vollständig, eventuelle Kosten der Rechtsverfolgung gegen mich gehen zu meinen Lasten. Ebenso versichere ich mich an die von der Hausordnung der Halle des Vereins zu halten und bei Verstoß die Sanktionierung oder das Verbot einzuhalten.

Mit Betreten der Halle des Vereins stimme ich diesem Haftungsausschluss zu. Eine schriftliche Einverständniserklärung ist lediglich bei Minderjährigen notwendig. Ich stimme außerdem zu, dass ich über diese Hallenordnung und den Haftungsausschluss aufgeklärt wurde.

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