Beitragsordnung des Railway Maintal e.V.

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert und muss vom Vorstand beschlossen werden. In dieser Beitragsordnung werden Beiträge, Gebühren und Regularien zur Vereinsmitgliedschaft sowie die Nutzung der Sport- und Vereinsangebote festgelegt. Die Beitragsordnung wurde durch den Vorstand beschlossen und ist somit für alle Vereinsmitglieder und Personen, die Angebote des Vereins nutzen, geltend.

§ 2 Beschlüsse

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Quartal gültig, nachdem der Beschluss gefasst wurde. Dies bedarf einer Vorlaufzeit von mindestens 4. Wochen. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, so tritt die geänderte Beitragsverordnung zum 1. des darauf folgenden Quartals in Kraft. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Gebühren

  1. Für zusätzliche Sportangebote (Sportkurse, Workshops) können gesonderte Gebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.
  2. Eintrittsgelder für kulturelle Veranstaltungen (z.B. Konzerte, Workshops) sind nicht im Beitrag enthalten.
  3. Die Beitrags-, Gebühren und Umlagenerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).
  4. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden DSGVO-konform gespeichert.

 

§ 4 Beiträge / Beitragsklassen

Beitragsklasse Mitgliedsform Beitragshöhe pro Jahr
01 Kinder bis 14 Jahren 40€
02 Jugendliche bis 18 Jahre 60€
03 Erwachsene über 18 Jahre 84€
04 Ehrenmitglieder frei
05 Rentner / Pensionäre 60€
06 Fördernde Mitglieder 40€

 

  1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 01, 02 und 04-05 müssen beantragt und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
  3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der laut Abs. 2 ermäßigten Beitragsklassen.
  4. Der Mitgliedsbeitrag enthält Beiträge für die Sportversicherung des Landessportbundes Hessen e.V. (lsb h), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der festgelegten Sätze, insofern der Verein dort Mitglied ist.
  5. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum Tage der Mitgliedsaufnahme entsprechend dem gewählten Zyklus vom Girokonto abgebucht.
  6. Mitglieder, die bisher nicht am Abbuchungsverfahren teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge nach Zugang der Zahlungsaufforderung per E-Mail auf das Beitragskonto des Vereins.
  7. Bei Mahnungen werden Mahngebühren in Höhe von 15€  pro Mahnung erhoben.
  8. Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.
  9. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.
  10. Die Mitglieder sind verpflichtet, bei Bedarf des Vereines sonstige Leistungen in

Form von Arbeits- und Dienstleistungen mit maximal 15 Arbeitsstunden

jährlich zu erbringen.

  1. Bei Nichterbringung von Arbeits- und Dienstleistungen nach Abs.

10, wird ein Abgeltungsbetrag in Höhe desJahresbeitrages nach §4, zum Jahresende, fällig.

  1. Mitglieder, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Ehren- und fördernde Mitglieder sind von der Erbringung der Arbeits- und Dienstleistungen befreit.

§ 5 Vereinskonto

Sparkasse Hanau

DE49 5065 0023 0053 0132 64

BIC: HELADEF1HAN

 

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen

anerkannt.

 

§ Salvatorische Klausel

Falls einzelne Bestimmungen dieser Beitragsordnung unwirksam sein sollten, oder dieser Beitragsordnung Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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